Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) Am 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz TTDSG in Kraft und enthält Neuerungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen, die Telekommunikationsdienste oder Telemedien benutzen. Das TTDSG muss bei der Nutzung von Over-the-top Kommunikationsdiensten beachtet werden sowie bei dem Setzten von Cookies.