Nicht nur im eigenen Haus muss der Verantwortliche datenschutzrechtlich sicher aufgestellt sein, um einen Nachweis zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erbringen zu können. Auch bei der Übermittlung von Daten an Dienstleistungsunternehmen ist er verpflichtet, seine Auftragsverarbeiter unter die Lupe zu nehmen.
Mit der Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens werden Daten an Externe weitergegeben. Dies dient nicht nur der Unterstützung Ihrer Prozesse, sondern streut auch die Risiken von Datenschutzverletzungen.