Änderungen beim Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)
Zum 1. Mai 2025 ist das überarbeitete Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in Kraft getreten. Die Neuregelung bringt eine deutliche Annäherung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit sich, sodass die Unterschiede zwischen beiden Regelwerken inzwischen nur noch gering ausfallen.
